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EMV optimiert

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Transformatoren

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Verordnung über elektromagnetische Felder
 
Effektivwert der magnetischen Flussdichte in Mikrotesla (µT)

  Gesetzgebung für Deutschland 100 µT
  Empfehlung des Berliner Senats im Umweltatlas 10 µT
  Gesetzgebung für die Schweiz 1 µT

Transformatoren
der Schweizer EMV-Wert wird eingehalten

       
kVA 250 400 630 800 1000 1250 1600
Po          W 375 460 640 800 970 1020 1240
Pk          W 2380 3300 4400 5850 6300 8900 12000
uk          % 4,2 4,4 4,6 4,8 5 5 6
Lp0,3m dBA 42 42 44 44 44 46 50
Oel        kg 290 350 480 550 670 810 930
Total     kg 1200 1600 2230 2600 3150 3630 4260

Technik:+++ Wellwandkessel +++ ovale US-Wicklung +++ ovale OS-Wicklung +++ Berührungssicher
+++ niedrige Verluste +++ kurzschlussgeprüfte Ausführung +++ Step-Lap Verfahren +++ antimagnetische
Stahleinlage +++ synth. Isoliermittel oder Trafoöl +++ Spannungsstufen nach Wunsch
+++ uk 4% oder 6% +++ niedrige Gewichte +++ geringe Geräusche
+++ Bemessungsspannung entsprechend Erfordernis +++ Fahrgestell mit umsteckbaren Fahrrollen


"Elektro-Smog"       Bildschirme beginnen bei NF-Magnetfeldern mit einer Feldstärke von 1µ Tesla zu flimmern, weitere empfindliche Elektronikkomponenten versagen den Dienst. Solche Störungen haben nicht selten ihren Ursprung in der darunter oder danebenliegenden Transformatorstation. Durch spezielle Kabelführungen und Sekundärverteilungen lassen sich NF-Magnetfelder bis zu einem gewissen Grad reduzieren. Was aber nach all den aufwendigen Maßnahmen bleibt, ist das Störfeld des Transformators in der üblichen Normbauweise mit auf dem Deckel in Reihe angeordneten US-Durchführungen. Auf die magnetische Feldentwicklung ist diese Anordnung sehr ungünstig. Aus diesem Grund wurde der NISV-optimierte Transformator in der Schweiz entwickelt, bei dem durch die seitliche Anordnung sämtlicher Durchführungen und die optimierte US-Leiteranordnung die Emissionen des NF-Magnetfeldes auf ein Minimum reduziert sind. Zusätzlich ergibt sich der Vorteil einer raumsparenden Anschlusstechnik der Ober- und Unterspannungskabel. Seit dem 01.02.2000 ist in der Schweiz die Verordnung über die nicht ionisierende Strahlung (NISV) in Kraft. Die Verordnung bestimmt Grenzwerte für Emissionen und Immissionen elektromagnetischer Felder bis 300 GHz. Außerdem werden Geltungsbereich sowie Maßnahmen für Neu-, Altanlagen und Sanierungsfristen festgelegt. Für Transformatorenstationen und Schaltanlagen liegt der Anlagengrenzwert bei 1µT

  Gegen unverlangte Werbung wird ohne weitere Ankündigung im Wege der Abmahnung vorgegangen.

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